In der Regel führen die SWM eine mehrwöchige PC-gestützte Messung der Vor- und Rücklauftemperaturen in einer Kundenanlage durch. Typischerweise erhält der Kunde dannn die entsprechenden Auswertediagramme. Das obere Diagramm zeigt den Verlauf über die gesamte mehrwöchige Messperiode, das untere einen Tagesverlauf von Vorlauf- und Rücklauftemperatur. Außerdem wird die mittlere Rücklauftemperatur während des Dartellungszeitraums rechnerisch ermittelt und angezeigt.
In unserem Fall liegt die RLT knapp über 50 Grad C, ist also aus Sicht der SWM 5 Grad zu hoch. Sie ist aber deutlich niedriger als die mittlere RLT im konventionellen Münchner Fernwärmenetz, die bei 57 Grad C liegt.
An dieser Stelle sei ausdrücklich positiv erwähnt, dass die SWM ein Merkblatt zur Absenkung der RLT bereitstellt (PDF-Version). Allerdings ist es nur für Fachleute im Sinne einer Checkliste hilfreich. Positiv ist daher auch, dass die SWM in vielen Fällen auf eigene Kosten einen ausgewiesenen Fachmann, Herrn Manfred Albert Giglinger, beauftragt, die oft komplizierte Heizungsanlage auf der Kundenseite zu analysieren und Schwachstellen aufzuspüren.
Leider wird die Freude darüber dadurch leicht getrübt, dass die SWM unverhohlen damit drohen, einen (primärseitigen) Rücklauftemperaturbegrenzer einzubauen. Sie begründen das damit, dass sie damit "nur" die Einhaltung einer Vertragsklausel erzwingen, nämlich die RLT auf 45 Grad C begrenzen. Bezeichnender Weise wird in diesen Drohschreiben auch noch darauf hingewiesen, dass durch den Einbau u. U. hygienische Probleme - sprich: Legionellengefahr - auftreten könnten. Für deren Beseitigung sei aber nicht die SWM GmbH, sondern nur der SWM-Kunde zuständig. Ist dieser Zynismus noch zu überbieten?
Was so harmlos klingt - Rücklauftemperaturbegrenzer - ist aus Kundensicht Teufelszeug. Das folgende offizielle Anschlussschema der SWM zeigt das Wirkungsprinzip:
Der RLTB ist quasi ein spezieller Regelkreis, bestehend aus einem motorisch bewegten Drosselventil, dass von einem Regler angesteuert wird, der die RLT als Messsignal bekommt. Das Regelprinzip ist einfach: solange die RLT über 45 Grad C liegt, befiehlt der Regler dem Drosselventil, noch etwas weiter den Querschnitt zu verengen. Das bedeutet aber nichts anderes, dass der Durchfluss des Heizmediums in nicht vorhersehbarer Weise verringert wird - und damit die maximale Wärmeleistung der Übergabestation.
Die direkte Folge für die Kunden sind lauwarmes Wasser und zu wenig Wärme in den Räumen: Frieren für die SWM! Ein zweiter - rechtlicher - Aspekt harrt noch stärkerer Beachtung: mit der Aktivierung eines RLTBs begehen die SWM ihrerseits eine positive Vertragsverletzung, weil sie die vertraglich vereinbarte Wärmeleistung bei weitem unterschreiten. Da die SWM aber weiterhin die - erheblichen - Grundpreise ungeschmälert in Rechnung stellen, drängt sich der Verdacht auf, ob hier die Kunden nicht betrogen werden. Ein starkes Stück für ein kommunales Unternehmen der Daseinsvorsorge.
Eine anschauliche, hervorragend dokumentierte Darstellung der Situation aus Sicht von Betroffenen enthält der Bürgerversammlungsantrag "Einbau von Rücklauftemperaturbegrenzern" der IG Fernwärme (Antragstext)